Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit dieser Webseite

Einleitung

Die Stadtwerke Mühlacker GmbH ist bemüht, ihre Website im Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise mit den Anforderungen des L-BGG vereinbar. Es bestehen noch Barrieren, die nachfolgend aufgeführt werden.

Nicht barrierefreie Inhalte

Unvereinbarkeit mit den Anforderungen

  • Nicht alle Bilder verfügen über Alternativtexte.
  • PDF-Dokumente sind teilweise nicht barrierefrei aufbereitet.
  • Einige interaktive Bedienelemente sind nicht vollständig über die Tastatur nutzbar.

Diese Einschränkungen resultieren aus technischen Grenzen der eingesetzten Plattform. Der Plattformanbieter plant entsprechende Updates bis Dezember 2025.

Unverhältnismäßige Belastung

Aktuell wird keine Ausnahme aufgrund unverhältnismäßiger Belastung geltend gemacht.

Inhalte außerhalb des Anwendungsbereichs

Inhalte, die vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden, fallen nicht unter die gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit.

Bereits barrierefreie Bereiche

  • Hohe Kontrastwerte und gute Lesbarkeit der Schriftarten.
  • Skalierbare Schriftgrößen.
  • Logisch aufgebaute Seitenstruktur.
  • Bedienelemente mit aussagekräftigen Beschriftungen.

Die Barrierefreiheitsquote liegt derzeit bei über 80 %.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 15.09.2025 erstellt und zuletzt im Rahmen einer Selbstbewertung überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Wenn Sie auf Barrieren stoßen oder Verbesserungsvorschläge haben, kontaktieren Sie uns bitte:

Durchsetzungsverfahren

Falls Sie innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Rückmeldung erhalten, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de